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Brandschutzplanung / Konzepte und Nachweise

Mit SICHERHEIT ein gutes KONZEPT.

Brandschutzplanung / Konzepte und Nachweise

Schwerpunkt unserer Tätigkeit auf brandschutztechnischem Gebiet bilden die Erarbeitung von Brandschutzkonzepten für Sonderbauten bzw. die Nachweisführung der Erfüllung der brandschutztechnischen Anforderungen von allgemeinen Bauvorhaben. Diese Konzepte bzw. Nachweise dienen als Bauvorlage im Verfahren zur Erlangung einer Baugenehmigung. Unter Berücksichtigung der spezifischen Anforderungen an das jeweilige Gebäude erarbeiten wir individuelle konzeptionelle Gesamtlösungen, welche die geforderten Schutzziele mit abgestimmten und wirtschaftlichen Maßnahmen sicher erfüllen. Innerhalb des Brandschutzkonzeptes werden die erforderlichen baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes bedarfsgerecht aufeinander abgestimmt. Dies erfolgt in enger Zusammenarbeit mit Genehmigungsbehörden, Brandschutzdienststellen sowie der zuständigen Feuerwehr. Zur Visualisierung der brandschutztechnischen Erfordernisse werden durch unser Büro die zugehörigen Brandschutzpläne erarbeitet. Zuverlässigkeit und Termintreue sind dabei Grundvoraussetzungen unserer Zusammenarbeit.

Auch nach Erteilung der Baugenehmigung stehen wir Ihnen im Rahmen der Ausführungsplanung für die bauliche Umsetzung von brandschutztechnischen Detailfragen beratend zur Seite.

Unser Angebot zur Mitwirkung bei der Lösung brandschutztechnischer Fragen und der Erarbeitung entsprechender Konzepte ergeht insbesondere auch an Architekten und Planer, die mit der Bearbeitung von Sonderbauten betraut sind. Nutzen Sie das Fachwissen sowie das grundlegende Verständnis des Planungs- und Ingenieurbüros Janßen für die komplexen Planungsaspekte. Durch unsere langjährigen Erfahrungen auf dem Gebiet der Hochbauplanung können Sie ein breites Wissen bei uns voraussetzen.

Wir verstehen, wie Sie denken!

Der Inhaber des Planungs- und Ingenieurbüros Janßen ist als Nachweisberechtigter für vorbeugenden baulichen Brandschutz in die entsprechende Liste der Architekten- bzw. Ingenieurkammer Thüringen eingetragen (Nr. 0291-B-I-07). Neben der Bestätigung der brandschutztechnischen Qualifikation bedeutet dies u.a. auch, dass Brandschutznachweise für Gebäude der Gebäudeklasse 4 nicht geprüft werden müssen. Sofern das Bundesland, in dem Ihr Bauvorhaben umgesetzt werden soll, eine entsprechende Regelung getroffen hat, können Sie hiermit von Kosteneinsparungen profitieren.